Spendenabsetzbarkeit NEU

INFORMATIONSBLATT SPENDENABSETZBARKEIT

Ihre Spenden an den Verein START-Stipendien Österreich sind steuerlich absetzbar!

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 17.1.2013 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an den Verein START-Stipendien Österreich steuerlich absetzbar sind. Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte, bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresgewinnes.

Registrierungsnummer beim Finanzamt: SO 2354

INFORMATION FÜR PRIVATSPENDER:

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Neu: Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN:

Wie kann ich eine Geldspende absetzen?

Unternehmen können ab 2013 Geldspenden bis 10 Prozent des laufenden Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen, indem sie den Spendenbetrag wie jede andere Betriebsausgabe über das betriebliche Rechnungswesen führen.

ACHTUNG: Einzelunternehmer können Spenden wahlweise als Betriebsausgaben oder – aus dem Privatvermögen – als Sonderausgaben geltend machen.

Wie kann ich eine Sachspende absetzen?

Sachspenden sind für Zwecke des Spendenabzugs mit dem gemeinen Wert des geschenkten Wirtschaftsgutes zu bewerten. Der gemeine Wert eines Gegenstandes wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung dieses Gegenstandes zu erzielen wäre.

Auch die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit aus dem Betriebsvermögen (z. B. ein Fahrzeug wird einer spendenbegünstigten Organisation unentgeltlich überlassen) oder die unentgeltliche Arbeitsleistung eines Dienstnehmers an eine spendenbegünstigte Organisation, können als Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden.

Hier finden Sie diese Information als auch PDF zum Download.


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