“How to Arbeitnehmerveranlagung” – mit der AK OÖ

Am Dienstag, dem 30. März 2021 hat Frau Hutterer, die als Referentin in der Abteilung Rechtsschutz bei der AK OÖ arbeitet, einen Workshop zum Thema „Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuer“ für uns abgehalten. Die Arbeitnehmerveranlagung, oder auch Lohnsteuerausgleich genannt, ist ein Thema, mit dem viele Berufstätige einmal im Jahr zu tun haben. Aber auch Schüler*innen und Student*innen können in gewissen Situationen davon profitieren.

In diesem Workshop wurden unter anderem folgende Fragen behandelt: Was ist die Arbeitnehmerveranlagung? Wie kann ich Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen? Was sind Werbungskosten?

Gemeinsam gingen wir die Möglichkeiten durch, die einem zur Verfügung stehen, eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen. Unteranderem FinanzOnline, um sie Online abzuhandeln oder schriftlich per entsprechendem Formular. Schritt für Schritt gingen wir dann ein entsprechendes Formular durch. Frau Hutterer hat uns natürlich jegliche aufkommenden Fragen beantwortet und hat uns genau erklärt, auf was zu achten ist und wo wir uns informieren können. Sie hat uns die Homepage der AK gezeigt, bei der es  unter dem Punkt „Beratung“ verschiedene Rubriken gibt, wo man sich informieren kann, beziehungsweise wo man alle Details zu Abschreibungen nachlesen kann. Falls man spezifischere Fragen hat, dann kann man sich auch bei der Lohnsteuerberatung der AK melden.

Auch klärte sie uns über die Hintergründe von bestimmten Regelungen auf, erklärte uns zum Beispiel wie die Abschreibung von Notebook und Laptop funktioniert und über welchen Zeitraum Gegenstände mit teilweise Privaten gebraucht abgeschrieben werden können.

Schülerinnen und Schüler, sowie Studenten, welche ein zum Beispiel Ferialpraktikum gemacht haben und damit über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen sind, könnten Anspruche auf die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer haben, wenn die unter der Steuergrenze von 11.000€ pro Jahr liegen. Das trifft bestimmt auf einige von uns zu. Darüber hinaus besteht für jede*n Bürger*in der Anspruch die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend zu stellen.

Der Workshop war sehr hilfreich, da Frau Hutterer versucht hat alles sehr einfach zu erklären und uns auch gezeigt hat, wo wir uns informieren können, falls wir Fragen haben sollten. Wir bedanken uns bei Frau Hutterer für diesen informativen Workshop!

Ein Bericht von Stipendiatin Irma und Stipendiat Yusuf

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