Wie kann man sich bewerben?
START-Wien Broschüre 2010 (Download)
Wenn Du glaubst, die Voraussetzungen für ein START-Stipendium zu erfüllen, bewirb dich mit folgenden Unterlagen:
Die diesjährige Ausschreibung findet vom 07. April bis 06. Mai 2010 statt.
ACHTUNG: Nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
- Antrag des Bewerbers / gesetzlichen Vertreter (Download)
- Angaben der Erziehungsberechtigten (Download)
- Tabellarischer Lebenslauf (1 Seite)
- Aktuelles Lichtbild (Rückseite bitte mit Namen beschriften)
- Anschreiben mit ausführlicher Begründung der Bewerbung (1 Seite)
- Ausführliche Beschreibung Deines bisherigen Lebensweges, Deiner Interessen, Deines gesellschaftlichen Engagements und Deiner persönlichen Ziele (2 Seiten) (Hilfe)
- Einschätzung einer Lehrkraft oder der Schulleitung über Dich (Referenzschreiben)
- Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre (Fotokopien), Zeugnisse aus dem Herkunftsland müssen übersetzt werden (unbeglaubigt)
- In Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft des Bewerbers sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:
Drittstaater (Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union)*:
- beglaubigte Kopie des Passes oder Passersatzes
- beglaubigte Kopie einer Personalurkunde (Geburtsurkunde, Personalausweis, Kennkarte oder Ähnliches mit Übersetzung)
- beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung oder der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldungsbescheinigung)
- der unter Punkt 3 geforderte Lebenslauf muss zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Zeitpunkt der Einreise
- seit wann ununterbrochener Aufenthalt in Österreich?
- rechtliche Grundlage der Einreise (visumfrei erlaubt; mit Visum; unerlaubt)
- bei Minderjährigen (Personen unter 18 Jahre) die Angaben zu 1. bis 3. auch für die Eltern
Unionsbürger (Bewerber aus Staaten der Europäischen Union):
- Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass o.ä.)
- Kopie der Aufenthaltsbescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU österreichische Staatsbürger:
- Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass o.ä.)
Österreichische Staatsbürger:
- Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass o.ä.)
* Bewirbt sich eine Person um Aufnahme ins Programm, besitzt aber nur eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsrecht während eines Asylverfahrens) oder über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), so bedarf die Entscheidung über eine Aufnahme einer separaten Prüfung. Die Stiftung behält sich in diesen Fällen vor, um eine Vollmacht zur Einsicht in die Ausländer- und/oder Asylverfahrensakte zu bitten. Die Stiftung kann aber einen solchen Aufnahmeantrag auch ohne Prüfung der näheren Umstände ablehnen; diese Entscheidung bedarf keiner Begründung.
Bitte reiche die Unterlagen ohne zusätzliche Hüllen in einem DIN-A4-Umschlag ein!
Sende die vollständigen Unterlagen an:
Landeskoordination START-Wien
c/o promitto organisations- und politikberatung GmbH
Währinger Straße 2-4
1090 Wien



